Die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel bietet Ihnen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an.
Wir eröffnen den Zugang (nach § 3a Abs. 1 VwVfG) nach Maßgabe der folgenden Bedingungen, welche nur für die
Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel und nicht für Dritte
(verlinkte Einrichtungen, andere Behörden etc.) gelten.
Für eine formgebundene elektronische Kommunikation muss Ihr Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
gemäß § 2 Signaturgesetz (SigG) versehen sein. Hierzu bietet Ihnen die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel über die
„virtuelle Poststelle Rheinland-Pfalz (VPS)“ zwei Möglichkeiten:
1. Nachrichtenerfassung innerhalb der VPS nach einmaliger Registrierung
2. Nachrichtenerfassung per E-Mail an die VPS (ausschließlich über folgende
E-Mail-Adresse: )
Weitere Informationen finden Sie in den unten stehenden
Grundsätzen für die elektronische Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel
(mehrseitige PDF-Datei, Klicken öffnet die Datei in einem neuen Fenster).
Haben Sie Fragen zur elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel,
so steht Ihnen Herr Moser zur Verfügung.