Aktuelle Straßensperrungen und Baustellen Info´s

K 72 – Böschungssicherung zwischen Brodenbach und Buchholz-Kröpplingen

Ab dem 15. August 2025 starten die Arbeiten zur Sicherung der Böschung entlang der K 72 zwischen Brodenbach und Buchholz-Kröpplingen.

Die Arbeiten können aus bautechnischen Gründen und aus Gründen der Arbeitssicherheit nur unter Vollsperrung des Streckenabschnitts ausgeführt werden. 

Der Verkehr wird in dieser Zeit über die L 207 / L 214, Nörtershausen – Buchholz, umgeleitet.

Der Stabenhof, die Ehrenburg sowie die Orte Kröpplingen, Oppenhausen, Herschwiesen, Hübingen und Windhausen bleiben aus Richtung Buchholz erreichbar. 

Die Maßnahme wird voraussichtlich Ende September/Anfang Oktober 2025 zum Abschluss kommen. 

Aktuelle Informationen hierzu, insbesondere zur Verkehrsführung, können dem Mobilitätsatlas unter verkehr.rlp.de entnommen werden. 

Aufgrund der steilen Böschungsneigung und dem bereits aufgetretenen Böschungsrutsch ist als Sanierungsmaßnahme das Versiegeln der Schadstelle durch eine rückgesicherte Spritzbetonplombe vorgesehen. Bei diesem Verfahren werden Beton-Stahlmatten vor die Schadstelle montiert. Im Anschluss daran wird der schadhafte Bereich mittels Spritzbeton versiegelt, so dass kein Bodenmaterial mehr ausgetragen wird. Hieran anschließend wird der gesamte Böschungsbereich mittels einer Drahtnetzverspannung gesichert. 

Der LBM Cochem-Koblenz bittet alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung und Verständnis für die notwendigen Arbeiten, wenn diese auch mit Einschränkungen im Verkehrsablauf verbunden sind. 


A 61: Sanierung von Asphaltschäden im Bereich der Moseltalbrücke Winningen in Fahrtrichtung Koblenz notwendig 

Die Niederlassung West der Autobahn GmbH des Bundes lässt in der Zeit von Montag, 4. August 2025 bis Samstag, 9. August 2025 im Zuge der A61 in Fahrtrichtung Koblenz im Bereich der Moseltalbrücke Winningen notwendige Instandsetzungsarbeiten im Bereich der Fahrbahn ausführen. Die Arbeiten werden im Rahmen von Nachtbaustellen jeweils in der Zeit von circa 18.00 Uhr des Vorabends bis circa 6.00 Uhr des Folgetages durchgeführt. Zur Ausführung der Arbeiten ist im oben genannten Zeitraum in Fahrtrichtung Koblenz die Reduzierung auf einen Fahrstreifen notwendig.

Hintergrund der Maßnahme ist, dass im Rahmen der zweistreifigen Baustellenverkehrsführung im Bereich der Moseltalbrücke auf der Richtungsfahrbahn Koblenz Schäden in der Asphaltdeckschicht entstanden sind, die dringend saniert werden müssen.

Die dauerhaft beschilderten Gewichtsbeschränkungen für den Schwerlastverkehr und die Abstandsregelungen gelten weiterhin. 


B 49 – Ausbau zwischen Koblenz-Moselweiß und Koblenz-Lay mit Anbau eines neuen Rad- und Gehweges; Vollsperrung wird fortgeführt

Die seit dem 10. März 2025 bestehende Vollsperrung im Verlauf der B 49 zwischen Koblenz-Moselweiß und Koblenz-Lay zum Ausbau des Streckenabschnitts nebst Anbau eines neuen Rad- und Gehweges wird bis Mitte Dezember 2025 fortgeführt.

Nach derzeitigem Stand wird der Streckenabschnitt insgesamt ab dem 15. Dezember 2025 wieder für den Verkehr freigegeben.

Anlässlich des Layer Weinfestes am letzten Wochenende im September 2025 wird eine einspurige Verkehrsführung mit Ampelregelung nebst einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Bereich der Baustelle angeordnet und eingerichtet.

Durch die Fortführung der Vollsperrung um knapp drei Monate wird eine erhebliche Verkürzung der Gesamtbauzeit erreicht.

Während zunächst die Planungen vorsahen, dass die Baumaßnahme insgesamt bis Sommer 2028 andauern sollte, können die Arbeiten durch die dreimonatige Fortführung der Vollsperrung im Sommer 2026 zum Abschluss gebracht werden. Durch das große Engagement – Personal- und Geräteeinsatz - der ARGE-Partner Günter Alsdorf GmbH & Co. KG aus Neuwied, Fritz Meyer GmbH aus Altenkirchen und Sidla & Schönberger GmbH aus Schöllnach wäre nach aktuellem Stand ein Bauende voraussichtlich im Herbst 2027 möglich gewesen. Nicht zuletzt auch die bisher gute Witterung hat dazu beigetragen, dass die Baumaßnahme sehr gut vorangeschritten ist.

Nach der Winterpause stehen noch restliche Arbeiten, wie z. B. das Montieren der Geländer, an. Diese sollen – sofern es die Witterung zulässt – Ende Januar/Anfang Februar 2026 starten.

Mit Abschluss aller Restarbeiten wird sodann auch der neue Rad- und Gehweg entlang der B 49 moselseitig auf einer Länge von insgesamt ca. 2.850 Metern für den Verkehr freigegeben. Dieser verläuft künftig auf rd. 216 Metern vom Ortsausgang Lay in Richtung Koblenz auf einem sog. Kragarm über die Mosel; auch im Bereich des Moselweißer Ortsausgangs werden die Radfahrer dann über einen solchen Kragarm auf einer Länge von 108 Metern geführt.

Aktuelle Informationen hierzu, insbesondere zur Verkehrsführung, können stets dem Mobilitätsatlas unter verkehr.rlp.de entnommen werden. 


A61: Instandsetzungsarbeiten an der Moseltalbrücke Winningen gehen in neue Bauphase

Die Niederlassung West der Autobahn GmbH des Bundes hat, wie mitgeteilt, im September 2024 mit den Instandsetzungsarbeiten an der Moseltalbrücke Winningen begonnen.

In einem ersten Schritt erfolgt hier die schweißtechnische Instandsetzung der Orthotropen Fahrbahnplatte in beiden Fahrtrichtungen. Nachdem die Arbeiten auf der Richtungsfahrbahn Koblenz jetzt abgeschlossen worden sind, beginnen in Kürze die entsprechenden Arbeiten auf der Richtungsfahrbahn Speyer. Die Arbeiten an der Fahrbahnplatte werden aller Voraussicht nach im Herbst 2025 abgeschlossen. In einem zweiten Schritt wird ab Ende 2025 die Instandsetzung der Querträgeranschlüsse erfolgen. Hierzu wird die Autobahn GmbH rechtzeitig gesondert informieren.

In Vorbereitung der nun anstehenden neuen Bauphase werden die beiden Fahrgerüste auf der Brückenunterseite der Richtungsfahrbahn Koblenz demontiert, abtransportiert und auf der Brückenunterseite der Richtungsfahrbahn Speyer neu montiert.

In der Zeit zwischen der Demontage und der Montage der Baugerüste wird die Baustellenverkehrsführung von Donnerstag, 5. Juni 2025, bis Dienstag, 10. Juni 2025, von der Richtungsfahrbahn Koblenz auf die Richtungsfahrbahn Speyer umgebaut. Im Zuge der Einrichtung der Baustellenverkehrsführung wird auf der Richtungsfahrbahn Speyer zwischen dem rechten Fahrstreifen und dem Standstreifen eine transportable Schutzwand aufgestellt. Im Bereich zwischen dieser Schutzwand und dem Mittelstreifen stehen den Verkehrsteilnehmenden während der Instandsetzungsmaßnahme im Regelfall weiterhin zwei Fahrstreifen zur Verfügung.

Der überwiegende Anteil der Instandsetzungsarbeiten findet auch weiterhin an der Brückenunterseite bzw. im Hohlkasten des Brückenbauwerkes statt, so dass diese Arbeiten für die Verkehrsteilnehmenden in der Regel nicht sichtbar sind. Im Zuge der Maßnahme wird der Verkehr auf dem Brückenbauwerk in Fahrtrichtung Speyer überwiegend zweistreifig geführt. Aus Gründen des Arbeitsschutzes ist es notwendig, für die Schweißarbeiten einen Mindestabstand zum laufenden Verkehr einzuhalten. Hierfür ist an wenigen Tagen die Beschränkung auf einen Fahrstreifen erforderlich. Über die konkreten Termine  wird im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gesondert informiert.

Die bisherigen verkehrsbeschränkenden Maßnahmen bleiben unverändert bestehen: Großraum- und Schwertransporte dürfen das Bauwerk nicht passieren. Für Schwerverkehr (bis 44 Tonnen) gilt ein Mindestabstandsgebot von 50 Metern, das auch im Falle einer Staubildung zwingend einzuhalten ist. In beiden Fahrtrichtungen der Moseltalbrücke Winningen gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Lkw von 60 km/h und für Pkw von 80 km/h.

Die Autobahn GmbH bittet die Verkehrsteilnehmenden um eine umsichtige Fahrweise im Baustellenbereich und um Verständnis für die aufgrund der notwendigen Arbeiten unvermeidbaren Verkehrsbeeinträchtigungen.


B 49 - Rad- und Gehweg zwischen Koblenz-Moselweiß und Lay; Beginn der Bauarbeiten unter Vollsperrung der B 49

Am 10. März 2025 starten die Bauarbeiten für den Rad- und Gehweg an der B 49 zwischen den Koblenzer Stadtteilen Moselweiß und Lay. 

Wie bereits mitgeteilt, müssen diese Arbeiten zunächst unter Vollsperrung der B 49 erledigt werden. Dies betrifft auch den Fußgänger- und Radfahrerverkehr. 

Planmäßig soll die Vollsperrung bis kurz vor dem Layer Weinfest am letzten September-Wochenende 2025 andauern.

Die Umleitungsstrecken sind örtlich ausgeschildert; der überörtliche Verkehr wird an den benachbarten Moselbrücken auf die andere Moselseite (B 416) umgeleitet.

Aktuelle Informationen hierzu können auch dem Mobilitätsatlas unter verkehr.rlp.de entnommen werden.

Für die Layer Anlieger wird zusätzlich der Layer Bergweg während der Vollsperrungsphase in jeweils eine Fahrtrichtung freigegeben, um vorwiegend den Berufsverkehr abzuwickeln. Hierfür werden in Lay und am Parkplatz Remstecken an der B 327 entsprechende LED-Tafeln aufgestellt, die den Richtungsverkehr tageszeitabhängig regeln. Die Zeiten für jede Fahrtrichtung wurden hierbei in Lay abgestimmt.

Aufgrund derzeit noch laufender Baumaßnahmen am Layer Bergweg kann diese Umleitungsstrecke voraussichtlich erst ab dem 31. März 2025 genutzt werden. Die Arbeiten am Bergweg wurden in der Karnevalszeit unterbrochen, um die Layer Karnevalsveranstaltungen nicht zu beeinträchtigen. Hierdurch war eine frühzeitige Fertigstellung zu Beginn der Vollsperrung auf der B 49 leider nicht zu realisieren.

Des Weiteren konnte eine Baumaßnahme auf der Umleitungsstrecke B 416 bei Kobern (Sanierung Stützwände) witterungsbedingt nicht vor Beginn der Vollsperrung auf der B 49 fertiggestellt werden, so dass die dortige Baustellenampel für einen Zeitraum von ca. einer Woche noch den Verkehr regeln wird.

Der LBM Cochem-Koblenz ist sich der hieraus resultierenden Beeinträchtigungen bewusst und bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Busfahrpläne ab dem 10.03.2025
Buslinie 31 (ab 10.03.2025): Burgen - Brodenbach - Niederfell - Dieblich - Koblenz
Buslinie 345 (ab 10.03.2025): Dieblich - Niederfell - Kobern-Gondorf - Lonnig
Buslinie 346 (ab 10.03.2025): Hatzenport - Nörtershausen - Waldesch - Dieblich - Kobern-Gondorf
Buslinie N31 (ab 10.03.2025): NaachtBus Burgen - Brodenbach - Niederfell - Dieblich - Koblenz


Medieninformation - Montabaur, 24.5.2023
A61 – Moseltalbrücke Winningen: Verkehrliche Einschränkungen bleiben bestehen

Planungen für eine dauerhafte Brückeninstandsetzung beginnen

Um die Dauerhaftigkeit und Tragfähigkeit der Moseltalbrücke Winningen sicherzustellen, lässt die Autobahn GmbH des Bundes, wie angekündigt, seit Jahresbeginn umfangreiche Untersuchungen durchführen. Wie aktuelle Untersuchungsergebnisse zeigen, ist die Tragfähigkeit der Brücke für den nicht genehmigungspflichtigen Verkehr (bis 44 t) gegeben. Demzufolge kann der Individualverkehr und der nicht genehmigungspflichtige Schwerlastverkehr die Brücke bis auf Weiteres unter den bekannten verkehrlichen Einschränkungen nutzen.

Im Zuge der Untersuchung am Bauwerk ist festgestellt worden, dass sich das Schadensbild punktuell über die gesamte Brückenlänge (930 m) in unterschiedlicher Ausprägung erstreckt. Vor diesem Hintergrund ist eine umfangreiche Instandsetzung der Moseltalbrücke Winningen notwendig. Die Schadstellen werden engmaschig kontrolliert, sodass die Brücke weiterhin sicher befahren werden kann.

Die Planungen, um eine dauerhafte Brückeninstandsetzung realisieren zu können, sind komplex und werden die komplette zweite Jahreshälfte in Anspruch nehmen. Demzufolge wird ein Beginn der Instandsetzungsarbeiten im Jahr 2024 angestrebt. Ob bzw. unter welchen Auflagen Großraum- und Schwertransport-Fahrzeuge die Brücke wieder nutzen können, lässt sich nach Abschluss einer erfolgreichen Instandsetzung festlegen.

Die Autobahn GmbH hat jetzt ein aktualisiertes FAQ auf der Projektwebsite mit Fokus auf den Bauwerkszustand und die damit verbundenen Auswirkungen veröffentlicht. Zudem werden die Untersuchungen, deren Zielsetzungen und relevante Ergebnisse vorgestellt.

Hintergrund:
Zum Schutz der Brücke und zur Vermeidung einer Schadensausbreitung an der Moseltalbrücke Winningen wurden von der Autobahn GmbH des Bundes bislang folgende verkehrliche Maßnahmen vorgenommen: Auf dem rechten Fahrstreifen gilt für alle Verkehrsteilnehmenden in beiden Fahrtrichtungen der Moseltalbrücke Winningen eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h. Um den Verkehrsfluss in beiden Fahrtrichtungen zu optimieren, gilt für den Pkw-Verkehr, der den linken Fahrstreifen befährt, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 80 km/h. Für Schwerverkehr (bis 44 Tonnen) gilt ein Mindestabstandgebot von 50 Metern. Dieser Mindestabstand ist auch im Falle einer Staubildung zwingend einzuhalten. Genehmigungspflichtige Großraum- und Schwertransporte dürfen das Bauwerk derzeit nicht mehr passieren.

Foto- und Bewegtbild:
Auf der Projektwebsite über die Moseltalbrücke Winningen wird aktualisiertes Bild- und Filmmaterial im Bereich Downloads zur Verfügung gestellt. Die Fotos und Videos können in redaktionellen Beiträgen und Medienberichtserstattungen unter Nennung des/der jeweiligen Fotografen/Fotografin im Hinweis auf das Urheberrecht frei verwendet werden.

Weitere Informationen unter: www.autobahn.de/west


STRAßENBAUMAßNAHME IM ZUGE DER LEITUNGSERNEUERUNG DES RHEINHUNSRÜCK WASSERS 

An dieser Stelle werden Sie zu den Straßenbaumaßnahmen in den Ortsgemeinden Alken, Brodenbach und Burgen informieren.
Gerne informieren wir Sie auch über unseren Mailverteiler!

Dazu finden Sie hier die Einwillingungserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten durch die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO

Aktuelle Informationen zu der neu zu verlegenden Trinkwasserleitung im Bauabschnitt zwischen Oberfell und Alken


Der RheinHunsrück Wasser Zweckverband informiert die Anwohnerinnen und Anwohner in Brodenbach und Alken, dass sich der Beginn der Arbeiten in den angekündigten nächsten Bereichen aufgrund verschiedener Ursachen um EINE WOCHE verschiebt.

Aktuell ist als Start also der 20. Januar 2025, sofern die Witterung es zulässt, geplant.

Die Arbeiten gliedern sich in folgende drei Abschnitte:
Abschnitt 1: Vom Ortsausgang Brodenbach in Richtung Burgen, beginnend ab der Höhe der Tankstelle bis zum Ortsausgangsschild.
Abschnitt 2: Am Ortsausgang Alken zwischen der L207 (Zufahrt Edeka) und der Auffahrt zur Brücke Löf.
Abschnitt 3: Von Alken aus, kurz vor dem Weingut Bernardy, bis zur Einbiegung zur Niederbach-Straße. Dieser Abschnitt wird aufgrund der Asphaltproduktion und -lieferung kurzfristig für rund eine Woche eingerichtet.

Für die Bauarbeiten wird jeweils eine halbseitige Straßensperrung erforderlich sein, die durch eine Ampelregelung gesteuert wird. Der Zugang zu den Grundstückseinfahrten bleibt während der gesamten Bauzeit gewährleistet.

Die Arbeiten sollen, je nach Wetterlage, innerhalb von drei bis vier Wochen abgeschlossen sein. Ziel ist es, die Bauabschnitte bis Mitte Ende 2025 fertigzustellen.

Der Zweckverband RheinHunsrück Wasser ist bemüht, die Einschränkungen für die Anwohnerinnen und Anwohner so gering wie möglich zu halten und die Arbeiten zügig abzuschließen.

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