Bitte Wildtiere nicht füttern!
Gerade im Frühjahr ist es niedlich, Gänsefamilien und Nutrias zu beobachten. Doch das Füttern der Tiere ist aus guten Gründen untersagt. Wir weisen daher darauf hin, dass die Fütterung von Wildtieren in öffentlichen Bereichen generell eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit Bußgeldern von bis zu 5.000€ geahndet werden kann.
Auch wenn es nett gemeint ist, schadet das Füttern unserem Ökosystem und unserer Infrastruktur. Fütterungen können beispielsweise zu Überpopulationen führen, die andere Arten gefährden oder gar gänzlich verdrängen.
Mit der Fütterung von Wildtieren tun Sie der Natur keinen Gefallen.
Zudem ist die Gefahr groß, dass Laien, trotz gutgemeinter Absichten, Futter anbieten, das für die wildlebenden Tiere unverträglich und gesundheitsschädlich ist. Auch die Gewöhnung der Wildtiere an den Menschen ist ein Problem. Durch das Füttern verlieren viele Tiere die Scheu vor den Menschen, breiten ihren Lebensraum aus und leben dichter an Siedlungsgebieten. Dadurch kommt es vermehrt dazu, dass beispielsweise Waschbären oder Wildschweine in Dörfern und Städten gesichtet werden, wo sie eine ernstzunehmende Gefahr bilden können. Auch die Gefahr von Wildunfällen steigt durch die Gewöhnung an. Insbesondere an der Mosel nimmt die Population der Nutrias zu. Neben der Auswirkung auf das Ökosystem, leidet auch unsere Infrastruktur unter dieser ansteigenden Population. Denn sie untergraben mit ihren Wegen und Bauten unsere Uferwege. Die gute Verfügbarkeit der Nahrungsmittel, welche durch das Füttern der Tiere gegeben ist, trägt dazu bei, dass die Population stetig zunimmt.
Gleiches gilt für die Nil- und Kanadagänse. Das Füttern der Tiere trägt dazu bei, dass sich diese weiter vermehren. Die hohe Anzahl der Tiere trägt zur Verunreinigung unserer Anlagen bei und es kommt zu einer Verdrängung weiterer Arten.
Um unsere einzigartige Flora und Fauna sowie unsere Infrastruktur zu schützen, bitten wir Sie daher nachdrücklich, auf Fütterungen jeglicher Art zu verzichten und weisen darauf hin, dass jede unerlaubte Fütterung mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel

