Sehr geehrter Bürgerinnen und Bürger,
am 9. April fand vor dem Verwaltungsgericht Koblenz eine Verhandlung statt, die unsere Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinde Waldesch als Beklagte betraf.
Insgesamt wurden vier Klagen aufgerufen.
Alle vier Klagen wurden von den Klägern zurückgenommen. Darunter fällt auch die Klage zu einem vollständigen Nutzungsverbot für lärmstarke Veranstaltungen im Bürgerhaus Waldesch. Im Zuge eines Kompromisses hat sich die Ortsgemeinde Waldesch dazu bereit erklärt, die ohnehin vorgesehenen Sanierungen am Bürgerhaus umzusetzen. Insbesondere durch einen Austausch der Fenster können damit bereits Lärmimmission dauerhaft gesenkt werden. Zudem wird im Außenbereich ein überdachter Bereich geschaffen. Lärmimmissionen durch Personen, die sich während laufenden Veranstaltungen zum Rauchen und Sprechen draußen treffen, werden dadurch zukünftig reduziert. Die Schallausbreitung wird durch eine Überdachung verringert.
Bis zur Fertigstellung dieser Überdachung kann das Bürgerhaus nur noch bis 22:00 Uhr vermietet werden. Die Ortsgemeinde Waldesch wird die Maßnahmen schnellstmöglich umsetzen, um allen Beteiligten gerecht werden zu können.
Die Traditionsveranstaltungen, die ein gesondertes Genehmigungsverfahren durchlaufen, wie die Pfingstkirmes, der Weihnachtsmarkt, etc. sind nicht von dieser Vereinbarung betroffen. Die Einigung bezieht sich auf die generelle Nutzung des Bürgerhauses. Für Traditionsveranstaltungen sind weiterhin durch das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde veranstaltungsspezifische Genehmigungen zu erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Verbandsgemeinde Rhein-Mosel

