Wichtige Information zur Einreichung von Bauunterlagen

Ab dem 01. Januar 2026 gelten neue Regelungen für die Einreichung von Bauunterlagen im Genehmigungsverfahren.

Aufgrund einer Gesetzesänderung zum 01.01.2026 sind alle Bauanträge ausschließlich bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz einzureichen.

Dies betrifft sowohl Neubauten als auch Änderungen und Erweiterungen an bestehenden Gebäuden. Bitte stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht und vollständig bei der Kreisverwaltung eingereicht werden, um Verzögerungen im Genehmigungsverfahren zu vermeiden.

Für Rückfragen und detaillierte Informationen zur Antragstellung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz gerne zur Verfügung.

Bei Einreichung der Bauunterlagen im Freistellungsverfahren nach § 67 Landesbauordnung erfolgt diese weiterhin über die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel.

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