Förderung Balkonkraftwerke

Landkreis fördert ab 01. August 2024 Balkonkraftwerke

Der Landkreis unterstützt mit dem Zuschussprogramm „Balkonkraftwerke“ die Errichtung und den Betrieb von kleinen steckerfertigen Photovoltaikanlagen in Privathaushalten. Das Zuschussprogramm wird zu 100 % durch Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz finanziert. Für das Förderprogramm stehen 150.000 € aus dem Landesförderprogramm „KIPKI“ zur Verfügung.

Durch das Förderprogramm soll der Ausbau von erneuerbarer Energie auf lokaler Ebene gesteigert werden und Anreize für die Nutzung von Photovoltaikstrom für private Haushalte ohne Wohneigentum oder geeignete Flächen für größere PV-Anlagen geschaffen werden. Ebenso soll hierdurch eine breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende erzielt werden. Durch die Installation eines Balkonkraftwerkes soll eine Verringerung von Treibhausgasemissionen und ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

Bezuschusst werden ausschließlich steckerfertige Balkonkraftwerke bzw. Plug & Play-PV-Anlagen inklusive aller Anlagenkomponenten mit einer Wechselrichterleistung von maximal 800 Watt, die an Wohngebäuden/-einheiten im Landkreis Mayen-Koblenz neu errichtet werden.  

Der Zuschuss wird gewährt, wenn das Balkonkraftwerk zwischen dem 01. August 2024 und dem 31. März 2026 erworben und registriert wurde. Die Antragsteller verpflichten sich, das geförderte Balkonkraftwerk innerhalb einer festgelegten Haltedauer von 2 Jahren (beginnend mit Datum der Förderzusage) nicht zu veräußern.

Antragsberechtigt sind ausschließlich private Haushalte im Landkreis Mayen-Koblenz. Der Zuschuss beträgt 33 % der Anschaffungskosten (brutto). Maximal 150 € je Antrag.

Antragsstellung:

Anträge sind über die Homepage der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz möglich. Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen.

-          Rechnung(en) über den Kauf des Balkonkraftwerks mit Angaben über den Leistungs- und Lieferumfang sowie Liefer-/ 
           Kaufdatum

-          Registrierungsbestätigung des Balkonkraftwerks im Marktstammregister der Bundesnetzagentur

-          Foto des installierten/ in Betrieb genommenen Balkonkraftwerks (optional)

Weitere Informationen zum Förderprogramm und Antragstellung finden Sie unter folgendem Link:

https://www.kvmyk.de/themen/klima/klimaschutzmassnahmen/zuschussprogramm-balkonkraftwerke-fuer-privathaushalte/

 

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