Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in den Gemeinden nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten.
Es gibt zwei Arten von Bauleitplänen:
- die Flächennutzungspläne als vorbereitende Bauleitpläne und
- die Bebauungspläne als verbindliche Bauleitpläne.
Im Zuge der Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen sind bestimmte Verfahrensschritte einzuhalten, zu denen auch die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gehört.
Sofern Sie auf eine laufende Planung durch Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde aufmerksam geworden sind können Sie die Unterlagen in der Rubrik "Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligung" einsehen.
"Rechtskräftige Bebauungspläne" können durch Auswahl der entsprechenden Gemeinde aufgerufen und eingesehen werden.
Die "Interaktive Karte" verortet den Geltungsbereich aller rechtkräftigen Pläne sowie Pläne aus laufenden Verfahren.
