Not- u. Bereitschaftsdienste


Informationen (Hotline) zum "Coronavirus" finden Sie hier...

Notrufe

Polizei:                                                110
Polizeiinspektion Boppard             06742/8090
Polizeiwache Brodenbach              02605/9802-1510 und 1511

Feuerwehr + Rettungsdienst:      112

Frauennotruf  Koblenz                   0261/35000


Krankentransport (kein Rettungsdienst)

DRK - Rettungsdienst Rhein-Mosel-Eifel gGmbH  (Tag und Nacht)

Festnetz:                       19222 (vorwahlfrei)
                                        02605/19222 (Rettungswache Löf)
                                        0261/  19222 (Rettungswache Koblenz)
                               
In möglichen lebensbedrohlichen Fällen wenden Sie sich bitte immer an den Notdienst
unter der Rufnummer 112                                       


Ärztliche Bereitschaftspraxis Koblenz

Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein Kemperhof Koblenz (Haus 9)
 
Der Bereitschaftsdienst der Bereitschaftspraxis Koblenz hat seine Praxisräume (Notfallambulanz) auf dem Gelände
des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein, Kemperhof, Koblenzer Straße 157a, 56073 Koblenz (Eingang Haus 9).
Sie steht Patienten jeden Alters zur Verfügung unabhängig von ihrem Wohnort.
Weitere Info und Wegbeschreibung finden Sie hier...

Telefon:     116 117 (ohne Vorwahl)  -  einheitliche Telefonnummer für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst

In möglichen lebensbedrohlichen Fällen wenden Sie sich bitte immer an den Notdienst
unter der Rufnummer 112



Zahnärztlicher Notfalldienst

Telefon:      0180 - 50 40 30 8

Öffnungszeiten:

Freitagnachmittag:
14.00 Uhr- 18.00 Uhr
Wochenende:
Samstag früh 08.00 Uhr - Montag früh 08.00 Uhr
Mittwochnachmittag:
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
An Feiertagen und eingeteilten Brückentagen:
Von früh 08.00 Uhr bis zum nachfolgenden Tag früh 08.00 Uhr

In den vorstehend angegebenen Zeiten erfährt der Hilfe suchende Patient über die einheitliche zahnärztliche Notrufnummer die zum Notfalldienst eingeteilten Praxen. Die Rufnummer der zum organisierten Notfalldienst eingeteilten Zahnarztpraxen kann zudem der untenstehenden Tabelle auf dieser Seite entnommen werden.

Für eine Notfallbehandlung außerhalb der angeführten Zeiten des organisierten Notfalldienstes nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Hauszahnarzt auf. Sollten Sie keinen Hauszahnarzt haben, empfiehlt Ihnen die Bezirkszahnärztekammer Koblenz, sich an eine Zahnarztpraxis Ihres Vertrauens in Ihrer näheren Umgebung zu wenden. Sollte die von Ihnen kontaktierte Praxis nicht besetzt sein, erhalten Sie über deren Bandansage weitere Informationen.

⇒ Bitte beachten Sie ⇐
Aus praxisorganisatorischen Gründen können Kernzeiten eingerichtet sein:
z. B. 10:00 - 12:00 Uhr und 16:00 – 18:00 Uhr.
Es ist daher unbedingt erforderlich, vor Aufsuchen einer Notfalldienst leistenden Praxis dort anzurufen
und Ihr Anliegen zu besprechen!
Denken Sie bitte daran, dass Sie als gesetzlich Versicherter für den Notfalldienst Ihre elektronische Gesundheitskarte benötigen.

Weitere Informationen - finden Sie hier...


Augenärztlicher Notfalldienst

Telefon:      01805 112 060


Notdienst der Apotheken

Mit dem Apothekennotdienst wird dafür gesorgt, dass die Apotheken im Notfall rund um die Uhr, also auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen für die Bevölkerung erreichbar sind.
Welche Apotheken in der Nähe dienstbereit sind, kann per Telefonanruf unter den nachstehenden Rufnummern abgerufen werden.

Festnetz:                0180-5-258825-PLZ*   (0,14 €/Min.)
Mobilfunknetz:    01805-5-258825-PLZ* (max. 0,42 €/Min.)

*PLZ des aktuellen Standortes       (Beispiel:   0180-5-258825-56330 (für Kobern-Gondorf).

Es werden drei dienstbereite Apotheken in der Umgebung des Standortes mit jeweils vollständiger Adresse und Telefonnummer angesagt. Wenn die direkte Eingabe der Postleitzahl vergessen wird, so wird sie vom System erfragt und kann nachträglich eingegegeben werden.

⇒   Der Notdienst beginnt um 8:30 Uhr und endet am Folgetag um 8:30 Uhr.

Falls im Einzelfall die Telefonnummer oder die Postleitzahl nicht bekannt sind, kann auch ein Blick an die nächste Apotheke helfen, denn an jeder Apotheke müssen die nächstliegenden notdienstbereiten Apotheken bekannt gemacht sein.

Nach der Arzneimittelpreisverordnung können Apotheker bei der Inanspruchnahme des Notdienstes hierfür einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 2,50 € in der Zeit von 20:00 bis 6:00 Uhr erheben.



Notdienst Tierarzt

Der diensthabende Tierarzt ist unter der Rufnummer jedes niedergelassenen Tierarztes zu erfragen.



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