⇑ / Anzeige des Betriebs einer Straußwirtschaft
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Im Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank von selbst erzeugtem Wein für die Dauer von vier zusammenhängenden Monaten oder zwei zusammenhängenden Zeitabschnitten von insgesamt vier Monaten in einer Ausschankstelle möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Der Antrag erfolgt formlos.
Was sollte ich noch wissen?
Die Anzeigepflicht entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger Rechtsvorschriften, wie z. B. Hygienevorschriften und Sperrfristen.