Planungssicherheit für
ausbildende Arbeitgeber
Viele
Betriebe haben sich in der Vergangenheit davor gescheut, Flüchtlinge als
Auszubildende einzustellen. Die Sorge davor, diese könnten während oder
unmittelbar nach der Ausbildung abgeschoben werden, ist jedoch unbegründet.
Betriebe, die Flüchtlinge ausbilden möchten, können auf eine große Planungssicherheit setzen. Die
gesetzlichen Regelungen hängen jedoch vom Aufenthaltsstatus eines Flüchtlings
ab.
Duldung
Für geduldete Personen existiert keine gesetzliche Bestimmung für den Geltungszeitraum ihrer Duldung. Nach 18 Monaten Duldungszeit besteht ein „Soll“-Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, sofern die Person die Unmöglichkeit einer Abschiebung nicht selbst verschuldet hat und auch eine freiwillige Ausreise unzumutbar ist (im Ermessen der Ausländerbehörde).
Ausbildungsduldung
Für die Gesamtdauer einer Ausbildungszeit (in der Regel 3 Jahre) ist zudem eine Ausbildungsduldung zu erteilen, sofern die Ausbildung von der Ausländerbehörde genehmigt wurde. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird diese um 2 weitere Jahre verlängert, sofern der Geflüchtete als Fachkraft weiterbeschäftigt wird (3+2 Regelung). Erfolgt im Ausbildungsbetrieb hingegen keine Weiterbeschäftigung oder wird die Ausbildung abgebrochen, erhalten Flüchtlinge einmalig eine Duldung von 6 Monaten für die Suche nach einem Arbeitsplatz oder neuem Ausbildungsplatz.
Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis
Asylberechtigte und Konventionsflüchtlinge erhalten zunächst für 3 Jahre eine Aufenthaltserlaubnis, subsidiär oder national Schutzberechtigte hingegen nur für 1 Jahr. Die Genehmigung wird von der Ausländerbehörde nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert, sofern das BAMF den Aufenthaltsstatus nicht widerruft. Sollte die Aufenthaltserlaubnis eines Flüchtlings während seiner Ausbildung widerrufen werden, so ist diesem für die Dauer der Ausbildung sowie für eine anschließende Beschäftigung eine Duldung zu erteilen (3+2 Regelung).
Niederlassungserlaubnis
Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis können Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis nach 5 Jahren erhalten. Bei herausragenden Integrationsleistungen können Asylberechtigte und Konventionsflüchtlinge bereits nach 3 Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Zeiten, in denen lediglich eine Duldung ausgestellt wurde, können nicht angerechnet werden. Für Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis ist eine Einbürgerung erleichtert. Sie kann daher bereits nach 6 Jahren Aufenthalt erfolgen.
Zustimmung der Ausländerbehörde
Bitte beachten sie, dass je nach Aufenthaltsstatus eine Zustimmung der Ausländerbehörde und der Arbeitsagentur für die Aufnahme eines Praktikums, einer Ausbildung oder einer Erwerbsarbeit erforderlich sein kann. Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis benötigen eine solche Zustimmung grundsätzlich nicht.
Förderungen der betrieblichen Ausbildung von Flüchtlingen
Grundsätzlich
kann für Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis sofort und für Geduldete und
Asylbewerber nach 3-monatigem Aufenthalt in Deutschland beim Jobcenter oder der
Agentur für Arbeit ein Eingliederungszuschuss (EGZ) von Arbeitgebern beantragt
werden. Die Förderung kann bis zu einer Höhe von 50% des regelmäßig gezahlten
Arbeitsentgelts sowie 20 % des pauschalisierten Arbeitgeberanteils am
Gesamtsozialversichungsbeitrag für die Dauer von längstens 12 Monaten als
monatlicher Zuschuss geleistet werden.
Darüber hinaus können diverse andere Förderungen beantragt werden, z.B. eine Einstiegsqualifizierung (EQ), Maßnahmen zur Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb (KompAS), eine berufsanschlussfähige Weiterbildung (Kommit), ausbildungsbegleitende Hilfen (abH), eine assistierte Ausbildung (AsA) oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Ansprechpartner ist das Jobcenter, die Agentur für Arbeit oder die IHK bzw. HWK.
Jobbörse für Geflüchtete - mehrsprachig
http://www.jobnews-myk.de
Weitere
Informationen finden Sie unter folgenden Links:
http://www.bamf.de/
http://www.netzwerk-iq.de/
http://www.arbeitsagentur.de/
http://www.erfolgreich-integrieren.de/
http://www.anerkennung-in-deutschland.de/
http://www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de/
Nützliche Dokumente:
- Leitfaden für Unternehmen - Informationen der DIHK
- Qualifizierungswege - Ablaufschema der IQ Fachstelle
Kontaktdaten:
Ayse Kilicaslan | Petra Stephan |
Handy: 0151/52529018 | Handy: 0151/17654597 |
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