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Leistungsbeschreibung

Sie können den Verlust Ihres Personalausweises melden

  • bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
  • der Polizei.

Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie

  • über 16 Jahre alt sind, in Deutschland gemeldet sind und
  • kein gültiges Passdokument, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen.

Einen neuen Personalausweis beantragen Sie bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.

Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion. Bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen ist diese Funktion generell aktiviert. Damit können Sie sich bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen, sobald Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 

Für den Fall, dass Sie Ihren Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst dann wird ein Eintrag bei der Polizei gelöscht.

Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis innerhalb Deutschlands bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Personalausweis verloren und dies entsprechend gemeldet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: Reisepass 
  • falls kein gültiger Reisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • falls vorhanden: gültiger oder bereits abgelaufener Kinderreisepass

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 37,00 €
Vorkasse: Ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Für antragstellende Personen ab 24 Jahren.

Gebühr: 22,80 €
Vorkasse: Ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.

Gebühr: 10,00 €
Vorkasse: Ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Für den vorläufigen Personalausweis.

Gebühr: 13,00 €
Vorkasse: Ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.

Gebühr: 30,00 €
Vorkasse: Nein
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland.

Gebühr: 6,00 €
Vorkasse: Ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird.

Gebühr: 15,00 €
Vorkasse: Ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse, wenn der Antragsteller 16 Jahre oder älter ist.

Vorkasse: Nein
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Bei Verlust können Sie die Online-Funktion des Personalausweises auch selbst bei der Sperrhotline telefonisch sperren lassen.

Formulare

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